Eine Wertermittlung soll einen verlässlichen Verkehrswert für eine Immobilie ermitteln. Dabei muss der Preis, der für die Immobilie gefordert wird, nicht dem eigentlichen Wert entsprechen, sondern dem des Prinzips von Angebot und Nachfrage.
Bei der Wertermittlung handelt es sich um die Anwendung standardisierter Verfahren, die eine möglichst objektive Aussage über den Wert der Immobilie treffen sollen.
In Deutschland wird der sogenannte Verkehrswert von Immobilien im Baugesetzbuch definiert.
Im Wesentlichen kommen drei unterschiedliche Verfahren bei der Wertermittlung zum Einsatz:
Wer den Wert einer Immobilie ermitteln möchte, benötigt unabhängig vom gewählten Verfahren, einen Experten für die Wertermittlung, der die regionalen Gegebenheiten kennt. Der ermittelte Verkehrswert des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks entspricht aber nicht zwingend dem Verkaufspreis.
Wertermittlung unterschiedlicher Immobilienobjekte
Ein Sachverständiger wird daher nicht nur bei der Wertermittlung helfen, sondern auch bezüglich des Verkaufs beraten können. Beim Kauf und Verkauf von Immobilien spielen neben den normierten Ergebnissen der Wertermittlung auch Angebot und Nachfrage eine wesentliche Rolle. Wer sein Immobilienobjekt verkaufen möchte, kann durch einen zu hohen oder zu niedrigen Angebotspreis gravierende Fehler machen, die später nicht mehr so leicht korrigierbar sind.
Qualifizierte Sachverständige zeichnen sich durch ihre besondere Sachkunde, ihre Objektivität und ihre Vertrauenswürdigkeit aus. Sie haben ihre Qualifikation gegenüber unabhängigen Institutionen nachgewiesen und unterliegen deren Aufsicht. Beauftragen Sie für die Durchführung von Bewertungsleistungen nur qualifizierte Sachverständige , die über örtliche Marktkenntnisse verfügen.
Mietwohnhäuser und Gewerbeobjekte
Das Ertragswertverfahren ist das in der Regel verwendete Verfahren bei der Wertermittlung von Mietwohnhäusern oder Gewerbeobjekten. Auch Grundstücke, die unter Renditegesichtspunkten verkauft oder gekauft werden sollen, werden mit den Ertragswertverfahren bewertet.
Bei der Ermittlung des Ertragswerts werden Grundstücke und die auf ihm befindlichen Gebäude getrennt voneinander betrachtet. Für das Gebäude werden die bei zulässiger Nutzung erzielbaren Umsätze den Bewirtschaftungskosten gegenübergestellt.
Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke
Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an vergleichbaren Immobilien des infrage kommenden Objekts. Da Immobilien nur schwer miteinander vergleichbar sind ist dies nur bei häufig vorkommenden ähnlichen Objekttypen möglich, beispielsweise bei Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken erfordert.
Einfamilien-oder Zweifamilienhäuser
Das Sachwertverfahren vergleicht den aktuellen Verkehrswert der Immobilie und des Grundstücks mit den Kosten die der Bau eines vergleichbaren Objekts auf einen vergleichbaren Grundstück erforderlich.
Das Verfahren wird vor allem bei Einfamilien-oder Zweifamilienhäusern angewendet, bei denen primär kein Ertrag erwirtschaftet wird.